Hinweise zur Antragsstellung

"Die Stiftung Stahlwerk Georgsmarienhütte will einen dauerhaften Beitrag zur Bekämpfung der Bildungsarmut und des damit einhergehenden Fachkräftemangels auf dem Arbeitsmarkt leisten. Die von Regierung und sonstigen öffentlichen Trägern durchgeführten oder in Aussicht gestellten Maßnahmen können dieses gesellschaftliche Problem nicht allein lösen. Die Stiftung hat deshalb ein umfangreiches Stipendienprogramm für die von dem Rückgang der Studierendenzahl besonders betroffenen Studiengänge Naturwissenschaft und Ingenieurwesen verabschiedet."

Geförderte Studienrichtungen

Geförderte Studienrichtungen sind grundsätzlich Ingenieurwesen und Naturwissenschaft mit den Schwerpunkten Werkstoff- und Umwelttechnik. Ausnahmsweise können auch andere Studienrichtungen, wie z.B. Betriebswirtschaftslehre oder Rechtswissenschaften, gefördert werden.

 

Geförderte Bildungsträger

Die Stipendien können für Studienvorhaben an einer Hochschule, Fachhochschule oder akademischen Fernschule vergeben werden.

 

Bewerbungsvoraussetzung

Die Bewerber um ein Stipendium müssen in einem förderfähigen Studiengang eingeschrieben sein. Ausnahmsweise kann die Immatrikulationsbescheinigung nachgereicht werden (z.B. bei Studienanfängern).

 

Bewerbung

Der Antrag auf Gewährung eines Stipendiums kann gern per Mail (info@stiftung-stahlwerk.de) oder schriftlich an den Vorstand der Stiftung Stahlwerk Georgsmarienhütte gerichtet werden. Der Vorstand der Stiftung hat seinen Sitz

  • Neue Hüttenstraße 1
    49124 Georgsmarienhütte

 

Antragsabruf

Der erforderliche Antrag steht zum Download bereit. Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und vom Bewerber unterschrieben an den Vorstand der Stiftung zu senden.

MitarbeiterInnen bzw. Angehörige von MitarbeiterInnen der GMH Gruppe können den Antrag auf Gewährung eines Stipendiums aus Mitteln der Stiftung Stahlwerk Georgsmarienhütte auch über die Personalabteilungen der Gruppenunternehmen beziehen.

 

Stipendienleistungen

Das Stipendium beträgt 2.100 € pro Semester und wird bei Vorliegen mindestens befriedigender Leistungen grundsätzlich für die Dauer der Regelstudienzeit gewährt. Das Stipendium muss nach Abschluss des Studiums nicht zurückgezahlt werden.

 

Mitteilungen der Stiftung

Die Entscheidung über die Gewährung eines Stipendiums wird schnellstmöglich an die Bewerber bekannt gegeben. Ablehnungen werden nicht begründet.

 

Datenschutz

Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung.
     
Die Stiftung Stahlwerk Georgsmarienhütte freut sich auf Ihre Bewerbung!

 

Antrag als PDF-Download