Richtlinien

1. Programmbeschreibung

Die "Stiftung Stahlwerk Georgsmarienhütte" fördert im Rahmen ihrer Stiftungszwecke auch Studienvorhaben. Die Stipendien werden aus Zinserträgen des Stiftungskapitals finanziert.

Die Stipendien können für Studienvorhaben an einer Hochschule, Fachhochschule oder akademischen Fernschule vergeben werden. Geförderte Studienrichtungen sind grundsätzlich Ingenieurwesen und Naturwissenschaft mit den Schwerpunkten Werkstoff- und Umwelttechnik. Ausnahmsweise können auch andere Studienrichtungen, wie z.B. Betriebswirtschaftslehre oder Rechtswissenschaften, gefördert werden.

Die Bewerbung um eine etwaige Zulassung bei einer gewünschten Hochschule, Fachhochschule oder akademischen Fernschule liegt in der Hand der Bewerber. Die Stiftung empfiehlt, sich bereits frühzeitig vor dem Zeitpunkt der Stipendienbewerbung mit der gewünschten Hochschule, Fachhochschule oder akademischen Fernschule in Verbindung zu setzen.

2. Voraussetzungen für ein Stipendium

Die Bewerber für ein Studienvorhaben müssen grundsätzlich vor Stipendienantritt als Studenten eines Studiengangs an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, Fachhochschule oder akademischen Fernschule immatrikuliert sein.

Bei Kandidaten, die sich direkt nach der Schulausbildung ohne Berufsausbildung für ein Stipendium bewerben, darf die Durchschnittsnote des Zeugnisses über das Erlangen der Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife grundsätzlich nicht schlechter als 2,5 sein.

Bei Kandidaten, die sich im Anschluss an eine Berufsausbildung um ein Stipendium bewerben, muss das Gesamtergebnis der Berufsausbildung (Prüfungszeugnis der Kammer) grundsätzlich mindestens mit "gut" bewertet worden sein.

Bei Kandidaten, die sich aus dem Berufsleben für ein Stipendium bewerben, werden je nach Dauer der Berufstätigkeit das Schulzeugnis, das Ergebnis der Berufsausbildung sowie Arbeitszeugnisse und Empfehlungsschreiben berücksichtigt.

Bei Kandidaten, die sich bereits im Studium befinden, wird je nach Fortschritt des Studiums entweder die Note des Vordiploms oder die Durchschnittsnote der erlangten Leistungsnachweise zu Grunde gelegt, die ebenfalls grundsätzlich nicht schlechter als 2,5 sein dürfen. Berücksichtigung findet auch das Verhältnis von derzeitigem Fachsemester zum Studienfortschritt des Kandidaten.

Die Bewerber dürfen nicht schon durch ein anderes Programm hinreichend gefördert werden.

Die Weitergewährung des Stipendiums ist während des Studiums an Studienleistungen gebunden, die grundsätzlich nicht schlechter als 3,0 sein dürfen.

3. Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung ist schriftlich an den Vorstand der Stiftung zu richten, die ihren Sitz unter der Anschrift "Neue Hüttenstraße 1, 49124 Georgsmarienhütte" hat. Bewerbungen von Firmenangehörigen oder deren Kinder können über die zuständige Geschäftsführung des jeweiligen Gruppenunternehmens der Georgsmarienhütte Unternehmensgruppe an den Vorstand gerichtet werden.

Die Bewerbung hat neben dem Namen und der Anschrift des Antragstellers zu enthalten:

  • ein Motivationsschreiben;
  • einen Lebenslauf des Bewerbers; 
  • eine kurze Erläuterung und Begründung des Studienvorhabens;
  • das Zulassungsschreiben der Hochschule;
  • Prüfungszeugnisse der Ausbildung und des Hoch- bzw. Fachhochschulabschlusses(vollständige Kopien von Schulabschluss, etc.);
  • eine Erklärung des Bewerbers, ob und in welcher Höhe bereits Förderungszusagen von anderer Stelle erteilt bzw. ob Anträge bei anderen Förderern gestellt wurden oder geplant sind.

4. Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst grundsätzlich 2.100 Euro pro Semester und wird grundsätzlich bis zum Ende der Regelstudienzeit gewährt. Im Falle von Auslandssemestern kann das Stipendium für die Dauer der Studienzeit im Ausland auf Antrag des Stipendiaten an den Vorstand der Stiftung erhöht werden. Die Gewährung des Stipendiums erfolgt bei Beginn des Studiums für zwei Semester und wird im Anschluss bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen semesterweise weitergewährt.

5. Form des Stipendiums

Das Stipendium wird ohne Verpflichtung einer Rückzahlung zur Verfügung gestellt.

6. Stipendienauszahlung

Die erste Zahlung des Stipendiums erfolgt nach Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung durch den Stipendiaten. Die weitere Auszahlung des Stipendiums erfolgt jeweils für ein Semester, wobei Auszahlungstermin der Beginn des jeweiligen Semesters ist.

7. Nachweispflicht des Stipendiaten

Die Stipendiaten müssen unverzüglich nach Aushändigung durch die Fach- bzw. Hochschule Nachweise über die Studienleistungen bei der Stiftung vorlegen. Die Aufgabe des geförderten Studiums ist der Stiftung unverzüglich anzuzeigen.

8. Widerruf des Stipendiums

Das Stipendium wird grundsätzlich widerrufen, wenn

  • der Stipendiat charakterlich nicht mehr förderwürdig erscheint oder
  • das geförderte Studium aufgegeben wird oder
  • keine mindestens befriedigenden Studienleistungen erbracht werden oder
  • die Nachweise über die erbrachten Studienleistungen nicht unverzüglich eingereicht werden.

Erfolgte Stipendienzahlungen sind im Falle des Widerrufs in dem Maße zurückzugewähren, wie sie trotz Vorliegens eines Widerrufsgrundes ohne Kenntnis der Stiftung vom Vorliegen des Widerrufsgrundes geleistet worden sind.

9. Stipendienvergabe

Die Entscheidung über die Stipendienvergabe trifft der Vorstand der Stiftung. Nach einem entsprechenden Beschluss erhält der Bewerber entweder ein schriftliches Ablehnungsschreiben oder einen Bewilligungsbescheid. Aus dem Bewilligungsbescheid geht sowohl die Höhe und Dauer des gewährten Stipendiums als auch die Zahlungsmodalität hervor. Ablehnungen werden nicht begründet.

Auf eine Förderzusage besteht kein Rechtsanspruch. Die Stiftung wird dem für sie zuständigen Finanzamt die Zusammensetzung und Höhe der Stipendien zur Prüfung der vollen oder teilweisen Steuerfreiheit der Stipendien weiterleiten. Das Finanzamt erstellt auf Anforderung des Stipendienempfängers bzw. des für ihn zuständigen Finanzamtes eine Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 3 Nr. 44 Buchstaben a und b EStG (R 6 Satz 5 und 6 zu § 3 Nr. 44 EStR 2003).

10. Datenschutz

Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung.

Georgsmarienhütte im Mai 2018